Bedingung «unerträgliche Leiden»: Frankreich erlaubt Sterbehilfe

Frankreich legalisiert Sterbehilfe für unheilbar Kranke unter strengen Bedingungen. In der Schweiz ist der assistierte Suizid bereits seit Langem erlaubt.
In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241 Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit zum assistierten Suizid eröffnet. Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein. Diese Regeln gelten Das Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt dem Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, es sei denn, er ist dazu körperlich nicht in der Lage. In diesem Fall wird die Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen. Diese können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an der Sterbehilfe ablehnen und an Berufskollegen verweisen. Gesetz mit zahlreichen Einschränkungen Das französische Gesetz sieht zahlreiche Bestimmungen und Einschränkungen vor. Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen. Allein eine psychische Erkrankung eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft. Situation in der Schweiz In der Schweiz ist der assistierte Suizid grundsätzlich erlaubt, sofern keine selbstsüchtigen Motive vorliegen. Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas begleiten Menschen unter strengen Voraussetzungen: Die betroffene Person muss urteilsfähig sein, ihren Sterbewunsch selbstbestimmt äussern und das tödliche Medikament eigenhändig einnehmen. Jeder begleitete Suizid wird anschliessend von Polizei, Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft überprüft. Aktive Sterbehilfe, bei der eine andere Person den Tod direkt herbeiführt, bleibt hingegen verboten.
This is a summary. Read the full article at the original source.
Read full article at 20min
