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Begrüßungsgeld für Babys: Juristin Brosius-Gersdorf: AfD-Forderung verfassungswidrig

Begrüßungsgeld für Babys: Juristin Brosius-Gersdorf: AfD-Forderung verfassungswidrig
Source:zeit

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Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt beinhaltet laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf verfassungswidrige Forderungen. «Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken», sagte sie dem Magazin «Stern». Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Kindern solcher Eltern sei für sie ein Verfassungsverstoß. Im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass es für Babys ein Begrüßungsgeld geben soll, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Im Programm heißt es unter dem Punkt «Kinderwillkommensgeld einführen!»: «Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.» «Ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl» Sie habe ein «ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl», sagte Brosius-Gersdorf. «Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes - und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.» Die in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße in diesem Punkt nicht nur gegen das Familiengrundrecht, sondern auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Abstammung und die Menschenwürde-Garantie, so die Professorin aus Potsdam. Die AfD strebt in Sachsen-Anhalt eine Alleinregierung an. In der jüngsten Umfrage (Insa-Institut für «Focus») ist die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit 41 Prozent stärkste Partei vor der weit abgeschlagenen CDU, die auf 24 Prozent kommt. Sie regiert derzeit zusammen mit SPD und FDP. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. © dpa-infocom, dpa:260729-930-457668/1

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