BGH hebt Urteil auf: Giftcocktail-Fall wird wieder aufgenommen

Eine Frau vergiftete ihren Mann und wurde dafür verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht Rechtsfehler, die dem Landgericht Darmstadt bei der Beweiswürdigung unterlaufen seien. Nun muss es den Fall erneut entscheiden, und zwar „umfassend“. Der Darmstädter Prozess gegen eine Frau aus Bangladesch wegen Mordes an ihrem Ehemann muss neu verhandelt werden. Die Frau wurde 2025 vom ...
Eine Frau vergiftete ihren Mann und wurde dafür verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht Rechtsfehler, die dem Landgericht Darmstadt bei der Beweiswürdigung unterlaufen seien. Nun muss es den Fall erneut entscheiden, und zwar „umfassend“. Der Darmstädter Prozess gegen eine Frau aus Bangladesch wegen Mordes an ihrem Ehemann muss neu verhandelt werden. Die Frau wurde 2025 vom dortigen Landgericht (LG) zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach der Berufung sieht der Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsfehler, die das LG bei der Beweiswürdigung begangen habe. Es hob daher die LG-Entscheidung auf (Urteil vom 25.02.2026, Az. 2 StR 526/25). Der BGH sieht in der Angelegenheit eine „umfassende Neuverhandlung“ und Entscheidung vor. „Die Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung betreffen die Feststellungen in ihrer Gesamtheit. Der Senat hebt daher das Urteil mit den Feststellungen auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.“ Zu Beginn des Prozesses gestand die Frau, ihrem Mann einen Giftcocktail verabreicht zu haben. Nach Angaben der Verteidigung wollte der Ehemann sie für eine 30 Jahre jüngere Frau verlassen. Darüber hinaus verlief das Eheleben in einer Atmosphäre der Gewalt und Beleidigungen gegen sie. Für sie gab es immer Demütigung und nie Anerkennung. Nach Erkenntnissen des LG löste sie eine Medikamentenmischung in einem Getränk auf, ihr Mann wurde auf dem Sofa bewusstlos, sie soll ihn erdrosselt haben. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs kritisierte: „Ein Geständnis in der Hauptverhandlung entbindet das Gericht nicht von seiner Pflicht, es einer kritischen Prüfung auf Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und es mit den übrigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen.“ Die BGH-Richter werfen insbesondere Fragen nach dem Tatmotiv auf. Befand sich die Frau in einer notfallähnlichen Situation oder handelte sie aus Wut und Eifersucht, weil sie glaubte, ihr Mann würde sich für eine jüngere Frau entscheiden? Hierzu habe das LG das Verhalten des Angeklagten vor der Hauptverhandlung, etwa bei seinen Aussagen gegenüber der Polizei, nicht ausreichend berücksichtigt. Stattdessen habe sich das LG in der Hauptverhandlung auf die Aussagen der Frau konzentriert, so der BGH. Vor dem LG hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Verteidigung neun Jahre Haft gefordert. Wenn das Tatmerkmal heimtückisch ist, kann in Ausnahmefällen von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden. dpa/ms/LTO-Redaktion Zitiervorschlag BGH hebt LG-Urteil auf: . In: Legal Tribune Online, 20. Juli 2026, https://www.lto.de/persistent/a_id/60472 (abgerufen am: 21. Juli 2026) Kopie Informationen zum Zitiervorschlag GN De loc| Source | domain www.lto.de
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