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Ein Informatiker soll zu seiner Partnerin gesagt haben, sie sei eine tote Frau, wenn die Pflanze sterbe – bei der Einvernahme verprügelt er die Staatsanwältin

Ein Informatiker soll zu seiner Partnerin gesagt haben, sie sei eine tote Frau, wenn die Pflanze sterbe – bei der Einvernahme verprügelt er die Staatsanwältin
Source:nzz

Ein 65-Jähriger musste vor Vorinstanz in einem Liegebett in den Gerichtssaal gerollt werden. Nun ist er unentschuldigt nicht zum Berufungsprozess erschienen. Das Obergericht hat trotzdem ein Urteil gefällt.

Ein Informatiker soll zu seiner Partnerin gesagt haben, sie sei eine tote Frau, wenn die Pflanze sterbe – bei der Einvernahme verprügelt er die Staatsanwältin Ein 65-Jähriger musste vor Vorinstanz in einem Liegebett in den Gerichtssaal gerollt werden. Nun ist er unentschuldigt nicht zum Berufungsprozess erschienen. Das Obergericht hat trotzdem ein Urteil gefällt. Der 65-jährige Schweizer Informatiker ist nicht im Saal, als die Verhandlung gegen ihn beginnen soll. Der vorsitzende Richter fragt: «Weshalb ist der Beschuldigte unentschuldigt nicht zum Berufungsprozess erschienen?» Der Verteidiger antwortet: «Dazu kann ich nichts sagen.» Er habe aber ausdrückliche Instruktionen, ihn in Abwesenheit zu vertreten. Der Staatsanwalt, der eine stationäre Massnahme verlangt, ist dagegen. Das Gericht müsse einen persönlichen Eindruck erhalten. «Unter Vorbehalt» führt das Gericht den Prozess trotzdem durch. Denn bereits das erstinstanzliche Verfahren hatte die Strafjustiz an die Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit gebracht. Der Prozess gegen den Beschuldigten, der sich in Haft befand, musste immer wieder kurzfristig neu terminiert und verschoben werden, weil er starke Rückenschmerzen geltend gemacht hatte. Im Juni 2024 wurde er schliesslich auf einer Transportliege in den Gerichtssaal gerollt. Aussagen verweigerte er. Da ihm eine lange Verhandlung nicht zugemutet werden konnte, wurde der Prozess zweigeteilt. Erst im Januar 2025 wurde der Mann wegen mehrerer Gewaltdelikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt. Dagegen ging er in Berufung, wurde aber inzwischen aus dem Gefängnis entlassen und lebt wieder in Freiheit. Streit um eine Zimmerpflanze In der Strafuntersuchung ging es zunächst nur um den Streit um eine Zimmerpflanze. Der Beschuldigte soll zu seiner Partnerin gesagt haben, sie sei eine tote Frau, wenn die Pflanze sterbe. Sie reichte Strafanzeige ein. Im Mai 2022 hatte der Mann deswegen einen Termin bei der Staatsanwaltschaft. Dort verstaute er einfach seine Strafakten in einer Aktentasche. Als ihn die zuständige Staatsanwältin mehrfach dazu aufforderte, dies seinzulassen, stiess er sie zu Boden, traktierte sie mit heftigen Faustschlägen ins Gesicht und verletzte sie. Eine Polizistin, die wegen der Schreie ins Büro eilte, wurde ebenfalls verprügelt. Der Beschuldigte konnte durch einen Notausgang auf die Strasse flüchten. Dort kam es zu einem Gerangel mit drei weiteren Polizisten. Dabei soll der Informatiker versucht haben, eine entsicherte und schussbereite Dienstwaffe eines der Polizisten zu behändigen. Im Januar 2024 wurde der Beschuldigte dann auch noch gegen einen Gefängnisaufseher gewalttätig. Newsletter «NZZ Justiz» Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach. Vor Obergericht verlangt der Verteidiger Teilfreisprüche und eine Strafbefreiung seines Mandanten, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass seine Rückenverletzungen durch die Verhaftung verursacht worden seien. Der Staatsanwalt wiederholt seinen Antrag auf eine stationäre Massnahme für den Informatiker, der jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtspsychiater verweigert hatte. Der Beschuldigte stelle eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Der Gerichtsgutachter war zu dem Schluss gekommen, dass eine psychische Störung naheliegend sei, ohne die Mitwirkung des Beschuldigten könne er aber keine zuverlässige Diagnose stellen. Keine Therapie angeordnet Das Obergericht fällt am Prozesstag noch kein Urteil, sondern stellt es später schriftlich unbegründet im Dispositiv zu. Es spricht den Beschuldigten der versuchten schweren Körperverletzung und weiterer Delikte erneut schuldig. Vom Vorwurf der mehrfachen Drohung in Bezug auf die ursprüngliche Strafanzeige mit der Zimmerpflanze wird er freigesprochen. Die Strafe wird von 45 Monaten Freiheitsstrafe auf 44 Monate gesenkt. Eine stationäre Massnahme wird nicht angeordnet. Der Beschuldigte muss der verprügelten Staatsanwältin eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen. Die Polizistin erhält 500 Franken Genugtuung. Urteil SB250164 vom 7. 7. 2026, noch nicht rechtskräftig.

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