Eine Zürcher Gemeinde erstellt auf eigene Faust einen Kunstrasen. Dann folgt ein über zehn Jahre langer Rechtsstreit, der vor dem Bundesgericht landet

Uitikon befürchtet, seine Autonomie zu verlieren, wenn der Kanton mitredet. Dieser stellt Bedingungen.
Eine Zürcher Gemeinde erstellt auf eigene Faust einen Kunstrasen. Dann folgt ein über zehn Jahre langer Rechtsstreit, der vor dem Bundesgericht landet Der Kunstrasen ist noch nicht einmal ganz fertig erstellt. Trotzdem weiht ihn der FC Uitikon im August 2016 feierlich ein, passend zum 40-Jahre-Jubiläum des Fussballvereins. 1,6 Millionen Franken hat die Gemeinde dafür gezahlt. Kunstrasenfelder sind beliebt, weil sie mehr aushalten als Naturrasenplätze. Diese sind nach langen Regenperioden oft unbenutzbar. Die Ambitionen im Verein sind hoch. «Mit dieser guten Infrastruktur und dem neuen Kunstrasenplatz können auch sportliche Ambitionen und Verbesserungen verwirklicht werden», sagt die damalige Vereinspräsidentin Kristina Castiglioni der «Limmattaler Zeitung» stolz. Der Kunstrasen wird erst Monate später fertiggestellt sein. Doch das ist ein kurzer Zeitraum im Vergleich zum Rechtsstreit, den der Bau des Kunstrasens nach sich zieht und mit dem sich kürzlich das Bundesgericht beschäftigen musste. Seinen Anfang nimmt der Streit im Oktober 2015. Damals publiziert die Gemeinde ein Baugesuch für den Neubau eines Kunstrasenplatzes mit Garderobengebäude auf der Sportanlage Sürenloh. Sie leitet das Gesuch auch der Zürcher Baudirektion weiter. Eine Formalie, denkt man sich in Uitikon wohl. Es kommt anders. Denn die Baudirektion hat Fragen. Die eingereichten Unterlagen müssten ergänzt werden, um die Eingriffe in den Boden beurteilen zu können, teilt sie der Gemeinde schriftlich mit. Doch die reicht die verlangten Akten nicht nach, sondern erteilt sich selbst die Baubewilligung für den Kunstrasen. Die Baudirektion lässt nicht locker. Sie will diese zusätzlichen Unterlagen. Die Gemeinde hingegen ist der Meinung, ihr Bauprojekt brauche den Segen des Kantons nicht – und beschreitet den juristischen Weg. Der Streit dreht sich um die Frage, ob Uitikon nach dem Bau des Kunstrasens Fruchtfolgeflächen kompensieren muss. Die Gemeinde findet: nein. In der Folge beschäftigen sich das Baurekursgericht und das Verwaltungsgericht mit der Sache, sogar zweimal. Schliesslich reicht die Gemeinde die Akten doch noch an den Kanton weiter – und die Baudirektion erteilt im Jahr 2022 eine nachträgliche Baubewilligung. Zu einer Zeit, in welcher der FC Uitikon seine Spiele längst auf dem Kunstrasen austrägt. Mit der lang ersehnten Bewilligung könnte das mühselige Verfahren abgeschlossen werden. Wird es aber nicht. Denn die Bewilligung des Kantons enthält Nebenbestimmungen zur Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen. Der Gemeinde geht es um mehr als nur den Kunstrasen. Sie sieht ihre Autonomie beschnitten und befürchtet, die Zuständigkeit bei Bauvorhaben auf der Sportanlage zu verlieren. Deshalb gelangt sie ans Bundesgericht, das die Sache klären soll. Die Gemeinde ist auch der Ansicht, dass mit dem Entscheid des höchsten Gerichts des Landes ein «aufwendiges Hauptverfahren» und die Frage der Acker-Kompensation vermieden werden könne. Doch das Bundesgericht ist gar nicht erst auf die Beschwerde aus Uitikon eingetreten, wie aus dem jüngst publizierten Urteil hervorgeht. Von einem «definitiven Kompetenzverlust» könne nicht die Rede sein. Die Gemeinde kommt deshalb nicht darum herum, sich noch einmal mit dem Kanton zusammenzusetzen. Immerhin: Gerichtskosten muss sie keine zahlen. Auf den Spielbetrieb auf dem Sportplatz hat der Entscheid keine Auswirkungen: Der Kunstrasen steht immer noch. Und der FC Uitikon hat einen Grund zum Feiern: Er ist nach einem «unglaublichen 13:0-Erfolg» gegen Knonau-Mettmenstetten in die dritte Liga aufgestiegen. Urteil 1C_397/2024 vom 29. Juni 2926
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