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Erstklässler müssen Kothaufen aufsammeln: Psychologin entsetzt über Ekel-Bestrafung an Grundschule

Erstklässler müssen Kothaufen aufsammeln: Psychologin entsetzt über Ekel-Bestrafung an Grundschule

Karlsruher Erstklässler mussten mit bloßem Klopapier den Stuhl eines Mitschülers aufsammeln – Experten und Schülerbeirat sind entsetzt.

Erstklässler müssen Kothaufen aufsammeln: Psychologin entsetzt über Ekel-Bestrafung an Grundschule Uns auf Google folgenKarlsruher Erstklässler mussten mit bloßem Klopapier den Stuhl eines Mitschülers aufsammeln – Experten und Schülerbeirat sind entsetzt. Karlsruhe – Ein Ausflug ins sogenannte Waldklassenzimmer endete für Grundschüler in Karlsruhe in einem Fiasko. Mehrere Erstklässler mussten gemeinsam den Kothaufen eines Mitschülers aufsammeln – mit bloßem Toilettenpapier in den Händen. Als Erste berichteten die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) über den Vorfall – gestützt auf die Aussagen zweier Väter. Demnach hinterließ ein Kind beim Besuch des städtischen Waldklassenzimmers eine verdreckte Toilette. Weil sich der Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht meldete, mussten alle Jungen der Klasse – sechs bis sieben Jahre alt – gemeinsam aufräumen: Jeder von ihnen nahm Medienberichten zufolge mit einem Stück Klopapier einen Teil des Stuhlgangs auf und warf ihn in die Toilettenschüssel. Erstklässler müssen Kothaufen entfernen: Regierungspräsidium nimmt Stellung Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte auf Anfrage des Münchner Merkur von Ippen.Media den Vorfall. Nach der Beseitigung der Verschmutzung „haben alle gründlich die Hände gewaschen“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion. Und weiter: „Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schulaufsicht hat den Vorgang kritisiert und hat dies auch gegenüber der Schule deutlich gemacht.“ Der Fall habe zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrkraft geführt. Ermittelt wird indes auch gegen eine seit 2009 krankgeschriebene Lehrerin in Duisburg. Psychologin entsetzt über Ekel-Bestrafung an Grundschule Elfriede Schweinzer, Diplom-Psychologin und Leiterin der Erziehungsberatungsstelle Roth-Schwabach, ist entsetzt: „Jeder, der von diesem Vorfall hört, sollte erschüttert sein.“ Das Vorgehen der Lehrkraft sei in keiner Weise pädagogisch zu rechtfertigen. Eine ganze Gruppe für das Vergehen eines Einzelnen zu bestrafen, entbehre jeder pädagogischen Grundlage, so Schweinzer gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media. Aus Sicht des Kinderschutzes geht die Psychologin, die bereits mehrmals ihre Expertise in Erziehungsfragen für Ippen.Media zur Verfügung stellte, noch weiter: „Mit den Augen des Kinderschutzes gesehen, ist es schlicht psychische Gewalt in Form von Erniedrigung – bis hin zur möglichen Traumatisierung.“ Keiner der betroffenen Kinder werde diesen Vorfall je vergessen. Sie verweist dabei auf Paragraf 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Kinder haben in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung – körperliche Bestrafung, seelische Gewalt sowie erniedrigende und entwürdigende Maßnahmen sind verboten. Ihr Urteil über die Lehrkraft fällt eindeutig aus: „Das Verhalten des Lehrers ist grundlegend mit nichts rechtfertigbar, es ist reine Machtausübung.“ Die Lehrkraft solle disziplinarisch bestraft werden. Für betroffene Eltern sieht Schweinzer zudem rechtlichen Spielraum, gegen die Lehrkraft vorzugehen. Ekel-Vorfall an Grundschule in Karlsruhe: Schülerbeirat fordert Konsequenzen Der Landesschülerbeirat Baden-Württemberg (LSBR) fordert als Konsequenz des Vorfalls Pädagogik-Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte. „Ereignisse wie diese hinterlassen bei Schülerinnen und Schülern schon in jungen Jahren tiefe Spuren“, erklärte Lina Sum vom LSBR. „In solch einer Situation kann kein Lernen und keine Bildung mehr stattfinden und Schule wird zu einem Ort, an dem Kinder Angst haben“, heisst es der Stellungnahme auf der Homepage des LSBR. Für Unverständnis sorgen auch regelmäßig die Erste-Hilfe-Regeln an Schulen in Deutschland. (Quellen: eigene Recherche, Regierungspräsidium Karlsruhe, Badische Neue Nachrichten, LSBR, Elfriede Schweinzer) (va)

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