Fahrlässige Tötung: Arzt vor Gericht

Vor dem Landesgericht Wels muss sich am Donnerstag ein Allgemeinmediziner wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut Anklage soll der 63-Jährige einer Krebspatientin Medikamente und Wirkstoffe empfohlen haben, ohne die behandelnden Onkologen einzubinden.
Die 44-jährige Frau befand sich wegen ihrer Krebserkrankung in Chemotherapie. Laut Anklage soll der Allgemeinmediziner ihr dennoch mehrere nicht evidenzbasierte Wirkstoffe empfohlen und zwei Medikamente im sogenannten Off-Label-Use verschrieben haben – also Medikamente, die für andere Erkrankungen zugelassen sind. Patientin erlitt Multiorganversagen Die Staatsanwaltschaft wirft dem Allgemeinmediziner vor, die Patientin nicht ausreichend aufgeklärt und die behandelnden Onkologen nicht eingebunden zu haben. In der Folge soll die Frau ein akutes Nierenversagen, schwere Leberschäden und schließlich ein Multiorganversagen erlitten haben. Sie starb im September 2025. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
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