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Festspielfonds muss Gesamtkosten der Hinterhäuser-Trennung offenlegen

Festspielfonds muss Gesamtkosten der Hinterhäuser-Trennung offenlegen

Laut einem aktuellem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg überwiegt das "Öffentliche Informationsinteresse"

Salzburg – Nach der einvernehmlichen Trennung der Salzburger Festspiele von ihrem bisherigen Intendanten Markus Hinterhäuser hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg nun festgestellt, dass der Festspielfonds nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskunft über die Gesamtkosten erteilen muss, die ihm dadurch entstanden sind. Das Landesverwaltungsgericht gab mit diesem Urteil einem Autor und ehemaligen Kulturmanager Recht, der Auskunft begehrte.

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