Finanzaffäre im Zürcher Oberland: Eine Kamera sorgt bei der Ustermer Polizei für einen Geldsegen – der Statthalter bezweifelt, dass die Bussen rechtens sind

Unsauber verbuchte Rechnungen, zweifelhafte Kontrollen bei einem Bahnübergang: In Uster brodelt es gewaltig. Der Stadtrat kündigt eigene Abklärungen an.
Finanzaffäre im Zürcher Oberland: Eine Kamera sorgt bei der Ustermer Polizei für einen Geldsegen – der Statthalter bezweifelt, dass die Bussen rechtens sind Die Finanzaffäre der Ustermer Stadtpolizei zieht weitere Kreise: Kürzlich wurde bekannt, dass die Polizei im letzten Jahr allerlei Material angeschafft und die Rechnungen so gestückelt hatte, dass sie sie ohne Unterschrift der zuständigen Stadträtin tätigen konnte. Insgesamt gab die Polizei so mindestens eine halbe Million Franken aus. Darunter unter anderem für einen PS-starken BMW-Offroader (100 000 Franken), Bekleidung und Ausrüstung (120 000 Franken), eine App mit Webseite (60 000 Franken) oder Drohnen (30 000 Franken). Der damalige Polizeikommandant wurde im Frühling beurlaubt. Im Juni hat die Stadt das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Wie Recherchen der NZZ zeigen, soll aber auch die Sicherheitsvorsteherin Beatrice Caviezel (GLP) mit den Finanzen getrickst haben. Für das Fest anlässlich von Usters 1250-Jahr-Jubiläums brauchte die Stadt zusätzliche Absperrgitter. Kostenpunkt: rund 160 000 Franken. Eigentlich wäre ein Nachtragskredit nötig gewesen, den der Gesamtstadtrat hätte gutheissen müssen. Um dies zu umgehen, hätten die Verantwortlichen den Betrag so aufgeteilt, dass die Sicherheitsvorsteherin die Ausgaben selber bewilligen konnte – was sie auch tat. Stadtrat will sich selber untersuchen Nach den Sommerferien beginnt die politische Aufarbeitung durch die parlamentarische Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (KöS). Die Fraktion von SVP und EDU fordert zudem eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Der Entscheid dazu fällt Ende August. Am Mittwoch hat auch der Stadtrat Abklärungen angekündigt. Ein stadträtlicher Ausschuss werde «die Vorkommnisse untersuchen, eine Bewertung vornehmen und Massnahmen vorschlagen, um eine Wiederholung auszuschliessen», heisst es in der Mitteilung der Ustermer Regierung. Teil des Ausschusses sind Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP), der Finanzvorstand Daniel Frei (GLP) sowie der Bauvorstand Richard Sägesser (FDP). Die Sicherheitsvorsteherin Caviezel werde mit dem Gremium zusammenarbeiten, ihm aber nicht angehören. Fragen der NZZ, weshalb der Ausschuss nur aus Stadträten besteht, beantwortet die Stadt Uster wie folgt: «Der Stadtrat nimmt seine Verantwortung wahr und handelt unverzüglich.» Er werde bei Bedarf externe Unterstützung beiziehen. Der Stadtrat begrüsse die mit der PUK verfolgten Ziele. Eine vollständige Aufklärung könne innerhalb der KöS aber schneller und effizienter erzielt werden. Stadtpolizei überzieht seit Jahren ihr Budget Seit mehreren Jahren übersteigen die Ausgaben der Stadtpolizei die budgetierten Beträge. 2025 verbuchte die Polizei Mehrausgaben von 1,4 Millionen Franken. Ins gleiche Jahr fallen auffällig hohe Busseneinnahmen. Statt der erwarteten halben Million Franken kam mehr als das Dreifache zusammen. Der Grossteil des Überschusses, nämlich 1,1 Millionen Franken, geht auf eine einzige Kamera zurück. Diese hatte die Stadt im Februar 2025 bei einem Bahnübergang unweit des Ustermer Bahnhofs installiert. Wer trotz blinkender Signallampe und sich senkender Barriere die Bahngleise querte, musste fortan tief in die Tasche greifen: 250 Franken pro Busse. Innert neun Monaten wurden 4400 Personen gebüsst. Doch nun zeigt sich: Möglicherweise fehlt für diese Bussen die Rechtsgrundlage. Das schreiben die Tamedia-Zeitungen. Wie das Ustermer Statthalteramt auf Anfrage der NZZ bestätigt, haben 138 Personen die Ordnungsbusse entweder nicht bezahlt oder sich dagegen gewehrt. Daraufhin habe das Bezirksstatthalteramt Uster ordentliche Verfahren eingeleitet. Im Laufe der Abklärungen verdichteten sich aber die Hinweise, dass die Voraussetzungen für die Überwachungsanlage nicht vollständig erfüllt seien, schreibt das Statthalteramt. Es habe sich abgezeichnet, dass die Einwände gegen die Bussen begründet sein könnten. Da die abschliessende Überprüfung aber länger dauern dürfte, sei für die noch hängigen Fälle eine Einstellungsverfügung erlassen worden. 69 Fälle waren zuvor schon per Strafbefehl erledigt worden. Noch lägen nicht alle notwendigen Informationen vor, um zu klären, ob die Überwachungsanlage und die aus den Aufnahmen resultierenden Bussen zulässig gewesen seien, heisst es weiter vonseiten des Statthalteramts. Sollte sich aber herausstellen, dass dies nicht der Fall gewesen sei, würden den Betroffenen die im Strafbefehl auferlegten Bussen und Gebühren zurückerstattet. Das Statthalteramt des Bezirks Uster werde selbständig auf die betroffenen Personen zugehen. Stadt Uster schliesst Rückerstattung der Bussen aus Und was geschieht mit den Gebüssten, die nicht an den Statthalter gelangten und ihre Busse einfach bezahlten? «Ordnungsbussen werden mit der Bezahlung rechtskräftig», heisst es vonseiten der Stadt. Es bestehe daher keine Möglichkeit, das Geld zurückzufordern. Im Oktober nahm Uster die umstrittene Kamera aus dem Betrieb. Den Schritt begründet die Stadt damit, dass die Stadtpolizei Uster und das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) im Zusammenhang mit der fraglichen Anlage unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Relevant ist die Auffassung des Metas deshalb, weil es für die Zulassung und Eichung solcher Anlagen zuständig ist. Strittig sei, ob das System eine Übertretung lediglich bildlich festhalte und dokumentiere oder im eigentlichen Sinne etwas messe – so wie ein Geschwindigkeitsmessgerät die gefahrene Geschwindigkeit. Sei Letzteres der Fall, müsste die Kamera durch das eidgenössische Institut kalibriert und abgenommen werden. Voraussetzung dafür sei, dass das Bundesamt für Strassen eine spezifisch auf diesen Anwendungsfall zugeschnittene Weisung erlasse. Das sei bisher noch nicht geschehen.
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